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Bürgerentlastungsgesetz

01. Januar 2010

Kurzbeschreibung des Bürgerentlastungsgesetzes

Mehr Nettoeinkommen durch das Bürgerentlastungsgesetz!
Die Beiträge für die gesetzliche Kranken- sowie Pflegeversicherung sind nun vollständig steuerlich abzugsfähig. Bei der privaten Krankenversicherung gilt dies für Leistungen auf Basisniveau.

Darüber hinaus können folgende Vorsorgeaufwendungen bis zu den u.g. Höchstbeträgen steuerlich abgesetzt werden:
- Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld
- Pflegeergänzungsversicherungen
- weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen
- Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
- BU-Versicherung
- Risikolebensversicherung

Arbeitnehmer: 1.900 € Singles / 3.800 € Verheiratete
Selbständige: 2.800 € Singles / 5.600 € Verheiratete