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Krankenzusatzversicherung
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können mit einer privaten Zusatzversicherung die Grundversorgung der GKV in folgenden Bereichen ergänzen:
- Ambulant: Kostenerstattung für Heilpraktiker, Heil- und Hilfsmittel
- Zahn: Zahnersatzleistung für Brücken, Kronen, Inlays sowie Zahnreinigung und Parodontosebehandlung
- Stationär: 1- oder 2-Bettzimmer und privatärztliche Behandlung
Darüber hinaus kann mit einer Krankentagegeldversicherung die finanzielle Versorgung im Krankheitsfall bis zur Höhe des Nettoeinkommens abgesichert werden. Sowohl Leistungshöhe als auch Karenzzeit lassen sich individuell vereinbaren. Zudem kann ein Krankenhaustagegeld vereinbart werden, um z.B. den gesetzlichen Eigenanteil am Krankenhaustagessatz abzudecken.