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Rechtsschutz
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen zur Wahrung Ihres guten Rechtes. Es können folgende Bereiche versichert werden:
Privatbereich
Rechtsschutz für Auseinandersetzungen aus Kauf- u. Dienstleistungsverträgen, Streitigkeiten bei Straf- u. Bußgeldsachen, Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, Gerichtsverfahren mit dem Finanzamt und Sozialversicherungsträgern u.v.m.
Berufsbereich (nichtselbständige Arbeiter, Angestellte, Beamte)
Rechtsschutz bei Kündigung oder Veränderung des Arbeitsverhältnisses, Auseinandersetzungen im Bereich von Disziplinar- und Standesrecht, Internet und strafrechtliche Angelegenheiten u.v.m.
Verkehrsbereich
Rechtsschutz besteht für den Eigentümer, Halter, Fahrer, Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer von Kraftfahrzeugen und den damit verbundenen rechtlichen Auseinandersetzungen. Mitversichert gelten alle berechtigten Fahrer und Insassen (außer von der Familie Beschäftigte).
Immobilienbereich
Rechtsschutz für Eigentümer oder Mieter von selbstgenutzten Wohnräumen, Grundstücken, Garagen und Kfz-Stellplätzen und den damit verbundenen rechtlichen Auseinandersetzungen wie z.B. mit Nachbar, Eigentümergemeinschaft, Gemeinde u.v.m. (Vermietete Wohneinheiten müssen explizit versichert werden, sofern gewünscht.)