



- Startseite
- >> Privatkunden
- >> Altersversorgung
- >> Riester-Rente
Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Rentenversicherung der 2. Schicht. Der nachfolgend genannte Personenkreis ist direkt (unmittelbar) förderberechtigt:
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Beamte, Richter, Berufssoldaten, Wehr- und Zivildienstleistende
Zudem sind auch Ehegatten dieser Personen mittelbar förderberechtigt, auch wenn sie selber nicht direkt förderberechtigt sind.
Die Funktionsweise:

Sofern ein Gesamtbeitrag (Eigenbeitrag + Zulagen) in Höhe von 4% des Bruttoeinkommens in einen Riestervertrag eingezahlt wird, erhält ein Förderberechtigter eine Grundzulage von € 154. Darüber hinaus kann ein Ehegatte je Kind € 185 Kinderzulage beantragen bzw. für ab dem 1.1.2008 geborene Kinder € 300. Der maximal geförderte Gesamtbeitrag beträgt € 2.100 pro Jahr, wofür zusätzliche Steuervorteile realisiert werden können.
- Rentenbezug ab Alter 60 Jahre möglich
- Die Rente ist vollständig steuerpflichtig.
- Keine Verwertung bzw. Anrechnung bei Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz-IV-sicher)
- Bis zu 30% Kapitalauszahlung möglich
- Im Todesfall ist eine vollständige Übertragung inkl. Zulagen auf einen hinterbliebenen Ehegatten und Kinder bis 27 Jahre möglich.