



- Startseite
- >> Privatkunden
- >> Altersversorgung
- >> Rürup-Rente
Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist eine Privatversorgung der 1. Schicht (Basisversorgung). Jeder Steuerzahler kann mit einem Sparbeitrag hierzu seine Steuerlast senken, da die Beiträge zu 66% (2008) steuerlich abzugsfähig sind. Die Höhe der steuerlichen Abzugsfähigkeit erhöht sich schrittweise auf 100% im Jahr 2025.
Es können jährlich bis zu € 20.000 (Verheirate € 40.000) steuermindernd in eine Rürup-Rente investiert werden. Dieser Höchstbetrag reduziert sich um die geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung inkl. Arbeitgeberanteil.
Mit der Rürup-Rente können jährlich bis zu etwa € 6.000 (Verheiratete € 12.000) an Steuern gespart werden, wobei sich dieser Betrag jährlich weiter erhöht.
Die Rente ist nachgelagert analog der gesetzlichen Rentenversicherung zu versteuern, wobei der steuerpflichtige Anteil im Jahr 2008 nur 56% beträgt. Der steuerfreie Restbetrag wird als Alterskohorte dauerhaft festgeschrieben. Der steuerpflichtige Anteil erhöht sich für Erstrentner bis zum Jahr 2040 jedoch auf 100%.
- Flexible Zuzahlungen jederzeit möglich
- Zusatzversicherungen optional (Hinterbliebenenversorgung und Berufsunfähigkeitsrente)
- Rentenbeginn ab Alter 60 Jahre möglich
- Keine Anrechnung bei Arbeitslosengeld II (Hartz-IV-sicher)